Wahllokale für Rollstuhlfahrer mit einer Schwellenrampe

Weil jede Stimme zählt

Zugänglichkeit der Wahllokale muss bis März 2021 verbessert werden

Nach dem Wahlgesetz (Artikel J4) müssen seit dem 1. Januar 2019 alle über 10 000 Wahllokale für alle Wähler zugänglich sein, auch für Wähler mit körperlichen Behinderungen. Eine Stichprobenerhebung zeigt jedoch, dass 2019 nur 16 % (Wahlen zum Provinzrat und zum Wasserwirtschaftsamt) und 9 % (Wahlen zum Europäischen Parlament) alle Zugänglichkeitskriterien erfüllen.

Dies kann und muss verbessert werden. Jede Stimme zählt und deshalb helfen wir Ihnen gerne als Wahllokal! Unser Angebot an Türschwellenrampen und Rollstuhlrampen kann jeden komplexen Höhenunterschied überwinden. Ein barrierefreies Wahllokal ist leicht zu erreichen!

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Mogelijke drempeloplossingen

Wir beraten Sie gerne

Finden Sie sich auf der Website nicht zurecht oder wünschen Sie zusätzliche Beratung? Senden Sie eine E-Mail an: info@turschwellenrampe.de.
Auf der Grundlage einer Situationsbeschreibung mit Maßen und Fotos können wir bereits konkrete Empfehlungen geben. Wir können Sie auch vor Ort besuchen, um die Türklingeln auszumessen und zu installieren. Erreichbarkeit Ihres Wahllokals in kürzester Zeit.


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Mögliche Barrierelösungen für die Zugänglichkeit von Wahllokalen